Codierbarkeit – Pharma
01.11.2011 - Kartonwissen
Kartonqualitäten für Pharmaanwendungen müssen über optimale Inkjet- und Lasercodiereigenschaften verfügen.
Inkjetcodierbarkeit
Bei im Inkjetverfahren bedruckten Kartonsorten für Pharmaanwendungen muss der Aufdruck nach einer Wartezeit von ≤ 0,3 s wischfest sein.
Prüfnorm | PTS-DF 103/2017 |
Allgemeines
Karton ist mit dem Inkjetverfahren mit wässrigen Tinten für Pharmaanwendungen kodierbar, wenn er die Prüfung gemäß PTS-Methode PTS-DF 103/2017 “Bewertung der Kodierbarkeit von Faltschachtelkarton mit Drop-on-Demand (DOD) - Inkjet-Druckern” besteht. Voraussetzung für Kartonsorten für Pharmaanwendungen, die im Inkjetverfahren mit wässrigen Tinten bedruckt werden, ist, dass Aufdrucke nach einer Wartezeit von ≤ 0,3 s wischfest sein müssen. Nach dem Wischtest muss die Prüfung nach DIN EN ISO 15415 mindestens mit Grading C bestanden werden.
Zusätzliche Details – Praxisrelevanz
Um als Pharmakarton geeignet zu sein, muss der Karton neben oben genannten Bedingungen zusätzlich den Vorschriften für Braille-Prägungen entsprechen. Generell dürfen die Flächen, die im Inkjetverfahren mit wässrigen Tinten kodiert werden sollen, nicht bedruckt und nicht lackiert sein.
Lasercodierbarkeit
Bei der Lasercodierung für Pharmaanwendungen muss der Data-Matrixcode bei einer Bahngeschwindigkeit des Faltschachtelkartons von 50 m/min erzeugt und der Code nach mindestens einem Grading C verifiziert werden können.
Prüfnorm | PTS-DF 105/2017 |
Allgemeines
Karton ist mit dem Laser-Ablationsverfahren für Pharmaanwendungen kodierbar, wenn er die Prüfung gemäß PTS-Methode PTS-DF 105/2017 “Bewertung der Kodierbarkeit von Faltschachtelkarton mit dem Laser-Ablationsverfahren” besteht. Der Data-Matrixcode muss bei einer Bahngeschwindigkeit des Faltschachtelkartons von 50 m/min erzeugt werden können und der Code nach erfolgter Prüfung nach DIN EN ISO 15415 mit mindestens einem Grading C verifiziert werden können. Die Bewertung der Prüfergebnisse erfolgt mit Hilfe des FFPI-Merkblatts FFPI-SP 08/2017.
Zusätzliche Details – Praxisrelevanz
Um als Pharmakarton geeignet zu sein, muss der Karton neben oben genannten Bedingungen zusätzlich den Vorschriften für Braille-Prägungen entsprechen. Wichtig zu beachten ist die Zusammensetzung der Streichfarbe, da sich reine CaCO3-Striche in der Regel nicht kodieren lassen. Abhilfe schafft die Zugabe von Additiven.