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EU Circular Economy Package - Von Linear zu Zirkulär

17.04.2019 - Nachhaltigkeit

Auf das Modell des linearen Wirtschaftssystems von gestern folgt das ökonomisch und ökologisch notwendige System der Kreislaufwirtschaft von heute und morgen – das EU-Parlament verankert die Kreislaufwirtschaft nun auch gesetzlich und ebnet auf diese Weise den Weg zu nachhaltigeren Verpackungen. Neben deutlich höheren Recyclingvorgaben für Verpackungen ist damit auch eine Beschränkung bzw. ein Verbot von Einwegplastikprodukten verbunden.

Mit dem Kreislaufwirtschaftspaket verfolgt die EU das Ziel, einerseits Abfall auf ein Minimum zu reduzieren, um auf diese Weise das weitere Vermüllen der Meere durch Plastik zu verhindern, andererseits die Rohstoffe und die damit einhergehende Wertschöpfung innerhalb der Union zu halten und somit die globale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Bisher wurde europäischer Kunststoffabfall häufig nach Asien exportiert. Wertvolle Rohstoffe, aber auch Arbeitsplätze gingen dadurch verloren sowie die Kontrolle, was mit dem Plastikabfall wirklich passiert.

Um das Ziel der Kreislaufwirtschaft zu erreichen, setzt die EU auf drei Prinzipien:
1. Wiederverwenden und Recycling
2. Marktverbot und Einschränkungen
3. Verursacher zahlt

1. Wiederverwenden und Recycling
In der neuen EU-Direktive sind ehrgeizige Recyclingziele für alle Verpackungsmaterialien vorgeschrieben: 2025 müssen 65 % aller Verpackungen recycelt werden, bei Papier und Karton beträgt die Quote 75 %. 2030 müssen mindestens 70 % aller Verpackungen sowie 85 % aller Kartonverpackungen stofflich wiederverwertet werden.

Die faserbasierte Verpackung ist ein Vorzeigemodell und Musterbeispiel für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft: In Europa werden laut Eurostatderzeit bereits 85 % der faserbasierten Verpackungen recycelt. In einigen Ländern – wie Portugal (70 %) und Polen (74 %) – gibt es noch Luft nach oben.

2. Marktverbot und Einschränkungen
Im März 2019 einigte sich das Europäische Parlament gemeinsam mit den Mitgliedstaaten auf die Beschränkung von Einwegplastikprodukten: Spätestens 2021 müssen Produkte aus Einwegkunststoff, für die es bereits nachhaltigere Alternativen gibt – wie Plastikteller oder -besteck,

Verpackungen für Speisen und Getränke aus Styropor (Polystyrol), Strohhalme, Luftballonstäbe und Wattestäbchen –, durch umweltfreundlichere Artikel ersetzt werden. Die Verwendung von Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff für Take-away- bzw. Fast-Food-Produkte (z. B. Burgerverpackungen) und von Getränkebechern aus Kunststoff soll signifikant reduziert und durch umweltfreundliche Verpackungen ersetzt werden. Ein verbindliches quantitatives Reduktionsziel gibt es hier allerdings noch nicht.

3. Verursacher zahlt
Im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung werden zudem Produzenten der von der Richtlinie betroffenen Produkte an den Kosten für Reinigungsmaßnahmen, Abfallmanagement und Kampagnen zur Sensibilisierung beteiligt. Außerdem müssen Einwegprodukte mit einem gewissen Kunststoffgehalt (z. B. Feuchttücher, Hygieneeinlagen, Trinkbecher) gekennzeichnet werden, um auf diese Weise auf die negativen Umweltauswirkungen hinzuweisen. Die Verpackungs- und Markenartikelindustrie sowie den Einzelhandel stellen die neuen gesetzlichen Regelungen vor große Herausforderungen. Alle an der Wertschöpfungskette Beteiligten sind gefordert, im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles Notwendige zu unternehmen, um Ökologie und Ökonomie in Einklang zu bringen.

EU DIREKTIVE ÜBER VERPACKUNGSABFALL 2025 2030
Recyclingziele – alle Verpackungen 65 % 70 %
Papier und Karton 75 % 85 %
Kunststoff 50 % 55 %
Glas 70 % 75 %
Metallverpackungen 70 % 80 %

Eurostat, Recycling rates for packaging waste, 2016.

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