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Glossar

07.10.2019 - Kartonwissen

Hier finden Sie Erklärungen zu häufig genannten Begriffen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit, Verpackungsmaterialien, wichtigen Bestimmungen und zentralen Verbänden.

Fachtermini

Biologisch abbaubar / kompostierbar

Der Ausdruck „biologisch abbaubar“ beschreibt einen chemischen Prozess, in dem in der Umwelt vorhandene Mikroorganismen organisches Material in natürliche Substanzen wie z. B. Wasser, Kohlendioxid und Kompost umwandelt. Es werden keine künstlichen Additive benötigt. Der Prozess hängt dabei von den Umweltbedingungen (z. B. Ort, Temperatur), vom Material und den Anwendungen ab.

Ein Material ist nach Norm EN 13432 kompostierbar, wenn mindestens 90 % innerhalb von 6 Monaten in einer industriellen Kompostieranlage biologisch abgebaut werden kann.

 

Biokunststoff

Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen werden oft als Biokunststoffe oder Biopolymere bezeichnet, wobei diese und ähnliche Begriffe – zum Beispiel „biobasiert“ – bis heute nicht eindeutig definiert sind und immer wieder zu Missverständnissen führen, wenn damit Bioabbaubarkeit assoziiert wird. Biologisch abbaubare Kunststoffe können sowohl auf nachwachsenden Rohstoffen als auch auf petrochemischen Rohstoffen basieren. Die Abbaubarkeit der Werkstoffe wird am Ende durch ihre chemische und physikalische Mikrostruktur und nicht durch den Ursprung der eingesetzten Rohstoffe oder ihrem Herstellungsprozess beeinflusst. Biokunststoffe sind biobasiert, können biologisch abbaubar sein, müssen es aber nicht sein. 
Als Nachteil von Biokunststoffen gelten industrielle Landwirtschaft, die sich negativ auf die Umwelt auswirkt, bzw. Genmanipulation, Lebensmittelwettbewerb (z. B. Sackerl aus Mais- oder Kartoffelstärke) sowie beschränkte Recycelbarkeit bzw. industrielle Kompostierung. In einem Positionspapier lehnen alle relevanten Verbände der deutschen Entsorgungswirtschaft die Kompostierung von biologisch abbaubaren Kunststoffen grundsätzlich ab. Biokunststoffe können die Qualität der Endprodukte beeinträchtigen, da nicht sichergestellt werden kann, dass sie in dem verfügbaren Zeitraum tatsächlich so abgebaut werden, dass keine Partikel größer als ein Millimeter mehr vorhanden sind, die als Fremdbestandteile gewertet würden.

 

Recyclingkunststoff

Kunststoffe können zwar technisch gesehen recycelt werden, in der Praxis ist eine sorgfältige Trennung von ausreichenden Mengen allerdings schwierig. Gemischt gesammelte Kunststoffabfälle können zumeist nicht in gleich hoher Qualität wiederverwertet werden. Recyclingkunststoffe sind daher in Qualität, Lauffähigkeit und sichere Verfügbarkeit minderwertiger als Neuware. Ob Recyclingkunststoffe günstiger sind als neu aus Erdöl hergestellte Kunststoffe, hängt vom Rohölpreis ab. Daher gilt meist „Umweltfreundlichkeit“ als einziges Motiv, um es zu verwenden.

 

Einwegkunststoff

Unter Einwegkunststoff versteht man gewisse Kunststoff-Produkte zum einmaligen Gebrauch. Über 50 %  des Plastikmülls an europäischen Stränden besteht aus Einwegplastik. Davon entfallen wiederum 86 % auf die zehn häufigsten Produktgruppen. Mit der Einwegkunststoff-Richtlinie (Single Use Plastic Strategy) verbietet die EU ab 2021 daher Einweg-Plastikprodukte, für die es bereits eine nachhaltigere Alternative gibt, wie Kunststoffbesteck, Plastikteller, Trinkhalm, Wattestäbchen aus Kunststoff, Plastikballonstifte, oxo-abbaubare Kunststoffe und Lebensmittelbehälter sowie Becher aus expandiertem Polystyrol.

Mikroplastik

Unter Mikroplastik versteht man sehr kleine Partikel (<5 mm) aus Kunststoff. Sie sind zunehmend im Meer und in Binnengewässern, aber auch in Lebensmitteln und Getränken zu finden. Mikroplastik hat verschiedene Quellen. Es wird entweder bewusst in kommerziellen Produkten (primäre Mikroplastiken z. B. in Waschmitteln, Toilettenartikel und Kosmetika) verwendet oder entsteht durch den Abbau größerer Kunststoffe (sekundäre Mikroplastiken z. B. Reifenabrieb beim Autofahren, Waschen von synthetischen Textilien, zersetzte Kunststoffverpackungen) durch UV-Strahlung oder Verwitterungsprozesse.

Eine Schätzung der Weltnaturschutzunion (IUCN) geht davon aus, dass jährlich 3,2 Millionen Tonnen Mikroplastik in die Umwelt dringen. In Böden kann Mikroplastik z. B. durch ausgetragenen Klärschlamm gelangen. Über Flüsse, Abwasser oder städtische Abflüsse werden Mikroplastikpartikel in Ozeane geschwemmt. In unsere Nahrungskette nehmen wir Mikroplastik über Fische oder Meersalz auf. Zu den konkreten Auswirkungen auf den Menschen kann jedoch noch keine Aussage getroffen werden.

 

Monomaterial (-Verpackung)

Eine Monomaterial-Verpackung ist zum Großteil aus nur einer Art von Packstoff gefertigt. Dies betrifft nicht nur unterschiedliche Packstoffarten (Kunststoff oder Papier), sondern auch unterschiedliche Materialtypen innerhalb derselben Packstoffart (wie PP und EVOH aus der Stoffgruppe Kunststoff). Dabei können mehrere Schichten des betreffenden Materials eingesetzt werden. Die Verwendung nur eines Grundmaterials ermöglicht später die Sortierung und Wiederverwertung. Im deutschen Verpackungsgesetz ist etwa die 95/5-Regel festgeschrieben, d.h. Monomaterialien müssen zu mindestens 95% aus einem Hauptmaterial bestehen.

 

Verbundmaterial / Verbundverpackung / Multilayer

Als Verbundmaterial werden Verpackungen bezeichnet, die aus einer Kombination von zwei oder mehreren unterschiedlichen Packstoffen bestehen, die vom Endverbraucher nicht trennbar sind und von denen – laut Deutschem Verpackungsgesetz – keine einen Masseanteil von 95 % überschreitet. Beidseitig beschichtetes Papier und ein- oder beidseitig mit Paraffin oder Wachs beschichtetes oder imprägniertes Papier gilt jedenfalls als Materialverbund.

 

Oxo-abbaubarer Kunststoff

Oxo-abbaubare (auch oxo-degradierbare) Kunststoffe werden mit Additiven wie Cobalt behandelt, damit sie sich nach einer gewissen Zeit auflösen. Sie bauen sich allerdings nicht vollständig ab, sondern zerfallen vielmehr in „Mikroplastik“, deren Partikel kleiner als 5 mm sind. Mit der EU Einwegkunststoff-Richtlinie sind Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen ab 2021 verboten.

 

Polystyrol

Polystyrol (auch Polystyren genannt) ist ein transparenter, geschäumt weißer, amorpher oder teilkristalliner Thermoplast. Expandiertes Polystyrol ist vor allem bekannt unter dem Handelsnamen Styropor und wird hauptsächlich für Lebensmittelverpackungen und – in geschäumter Form – für Schall- und Wärmedämmung verwendet. Im Zuge der Einwegkunststoff-Richtlinie sind Verpackungen für Speisen und Getränke aus Polystyrol ab 2021 verboten.

 

 

Normen / Bestimmungen / Richtlinien

EN 13430 – Recycelbarkeit

Die EN 13430 beschreibt die Möglichkeit der stofflichen Wiederverwertung. Eine Verpackung ist so zu designen, dass die verwendeten Rohstoffe über die gängigen Sortiersysteme bzw. Standard-Stoffaufbereitungssysteme wiederverwertet werden können. Verpackungen, die aus mehreren Materialien bestehen, müssen so konstruiert sein, dass der Endverbraucher die Trennung durchführen kann. Karton wird einfach als Altpapier gesammelt und in einem Recyclingwerk erneut zu Karton.

 

EN 13432 – Kompostierbarkeit

Die EN 13432 beschreibt Anforderungen und Verfahren zur Kompostierbarkeit. Neben der grundsätzlichen biologischen Abbaubarkeit im Labortest muss die aerobe Zersetzbarkeit der einzelnen Packstoffe in der Praxis nachgewiesen werden. Die Packmittelkomponenten dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Qualität des Kompostes haben.

 

EU Circular Economy Package

Ende 2015 verabschiedete die EU Kommission das EU Kreislaufwirtschaftspaket. Mit dem Kreislaufwirtschaftspaket verfolgt die EU das Ziel, einerseits Abfall auf ein Minimum zu reduzieren, um auf diese Weise das weitere Vermüllen der Meere durch Plastik zu verhindern, andererseits die Rohstoffe und die damit einhergehende Wertschöpfung innerhalb der Union zu halten und somit die globale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Um das Ziel der Kreislaufwirtschaft zu erreichen, setzt die EU auf drei Prinzipien:

  1. Wiederverwenden und Recycling
  2. Marktverbot und -beschränkungen
  3. Verursacher zahlt

Das Circular Economy Package gliedert sich mit den Legislativvorschlägen zu Abfällen (sogenanntes Abfallpaket) und dem Aktionsplan in zwei Teile. Im Abfallpaket prüft die EU Kommission vier Richtlinienvorschläge zur Überarbeitung von bestehenden Abfallrichtlinien. Der Aktionsplan enthält neben über 50 Maßnahmen für den gesamten Produktlebenszyklus – von Produktion und Verbrauch bis hin zur Abfallentsorgung und zum Markt für Sekundärrohstoffe – auch einen Zeitplan für die endgültige Umsetzung dieser Maßnahmen sowie eine begleitende Überwachung. In fünf vorrangigen Bereichen (Kunststoffe, Lebensmittelabfälle, kritische Rohstoffe, Bau- und Abbruch, Biomasse und biobasierte Materialien) soll der Übergang zur Kreislaufwirtschaft beschleunigt werden.

 

Single Use Plastic Strategy
(Einwegkunststoffrichtlinie, Directive (EU) 2019/904)

Im März 2019 einigte sich das Europäische Parlament gemeinsam mit den Mitgliedstaaten auf die Beschränkung von Einwegplastikprodukten: Spätestens 2021 müssen Produkte aus Einwegkunststoff, für die es bereits nachhaltigere Alternativen gibt wie Plastikteller, Plastikbesteck, Verpackungen für Speisen und Getränke aus Styropor (expandiertes Polystyrol), Strohhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe, Wattestäbchen, alle Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen –, durch umweltfreundlichere Artikel ersetzt werden. Die Verwendung von Lebensmittelverpackungen (Food Container) aus Kunststoff für Take-away- bzw. Fast-Food-Produkte (z. B. Burgerverpackungen) und von Getränkebechern aus Kunststoff soll signifikant reduziert und durch umweltfreundliche Verpackungen ersetzt werden.

Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle

Die Richtlinie 94/62/EG hat zum Ziel unterschiedliche Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der Verpackungen und Verpackungsabfallbewirtschaftung zu harmonisieren sowie ein hohes Umweltschutzniveau zu sichern. Verpackungsabfälle sollen vorrangig vermieden werden, unvermeidbare Abfälle verwertet um auf diese Weise eine Verringerung der Beseitigung von Verpackungsabfällen zu erreichen.

 

Verpackungsgesetz (Deutschland)

Das deutsche Verpackungsgesetz setzt die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG in deutsches Recht um. Das Gesetz löste 2019 die bestehende Verpackungsverordnung ab und gilt für alle Verpackungen, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden.
Die wichtigste Neuregelung des Verpackungsgesetzes stellen die angehobenen Recyclingquoten sowie Anreize (niedrigere Beteiligungsentgelte) für eine recyclinggerechte Verpackungsgestaltung, der Verwendung von Rezyklaten sowie von nachwachsenden Rohstoffen dar.

Dabei unterscheidet das deutsche Verpackungsgesetz zwischen systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die nach ihrem Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher landen (B2C) sowie Verpackungen, welche in den gewerblichen Bereich fallen (B2B). Hersteller, Händler und Importeure, die als Erstinverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen B2C-Verpackungen in Deutschland auftreten, müssen sich zur Sicherstellung der flächendeckenden Rücknahme und Verwertung der entsprechenden Verpackungsabfälle einem (Dualen) System anschließen und sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren. Erstinverkehrbringer und Folgevertreiber (Händler) von B2B-Verpackungen müssen ähnliche Verpackungsabfälle kostenfrei zurücknehmen und einer ordentlichen Verwertung zuführen.
Die Höhe der Beteiligungsentgelte wird nach „ökologischen“ Kriterien festgelegt. Ist eine Verpackung gut recyclingfähig oder besteht (teilweise) aus Rezyklaten, soll das Beteiligungsentgelt geringer ausfallen. Die Zentrale Stelle hat zusammen mit dem Umweltbundesamt eine (vorläufige) Orientierungshilfe herausgegeben. Sie definiert Kriterien für ein recyclinggerechtes Design und beschreibt so einen Entwicklungsrahmen, wie die Bemessung von Recyclingfähigkeit im Rahmen des Verpackungsgesetzes künftig ausgestaltet werden kann.

 

Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle

Die Richtlinie 2008/98/EG setzt den rechtlichen Rahmen für die Abfallgesetzgebung der Mitgliedstaaten. Die Richtlinie sieht es als Ziel an, dass „die schädlichen Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen vermieden oder verringert, die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung reduziert und die Effizienz der Ressourcennutzung verbessert werden". In der Abfallrahmenrichtlinie wird eine 5-stufige Hierarchie für den Umgang mit Abfällen festgelegt, die den Mitgliedstaaten eine Prioritätenfolge für ihre national festzulegenden Maßnahmen vorgibt:

  1. Vermeidung
  2. Vorbereitung zur Wiederverwertung
  3. Recycling (stofflich)
  4. Sonstige Verwertung
  5. Beseitigung

 

Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien

Die Richtlinie umfasst strenge betriebsbezogene und technische Anforderungen bezüglich Abfalldeponien und Abfällen. Durch vorgesehene Maßnahmen, Verfahren und Leitlinien sollen alle negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die damit verbundenen Risiken für die menschliche Gesundheit, die durch die Ablagerung von Abfällen entstehen können, weitest möglich vermieden bzw. vermindert werden.

 

Verbände

CEPI – Confederation of European Paper Industries

Der Verband der europäischen Papierindustrie ist eine Non-Profit Organisation mit Hauptsitz in Brüssel. CEPI repräsentiert ca. 500 Unternehmen der Zellstoff- und Papierindustrie innerhalb der Europäischen Union. Ziel ist es, das Image und die Wahrnehmung der Papierindustrie und ihr ähnlichen Industrien zu fördern und Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit miteinander zu vereinen.

 

Pro Carton

Pro Carton ist die Europäische Vereinigung der Karton- und Faltschachtelindustrie. Ihr Ziel ist die Förderung von Karton und Faltschachteln als Verpackungsmedium in den Bereichen der Markenartikelindustrie und des Handels, sowie bei Design, Medien und der Politik.

 

ECMA – European Carton Makers Association

ECMA ist ein europäisches Netzwerk aus Faltschachtelherstellern, Kartonproduzenten, nationalen Verbänden und Zulieferern der Kartonindustrie. ECMA bietet mehrere Netzwerkplattformen zum Informationsaustausch und publiziert u.a. Industrierichtlinien wie die ECMA-Good Manufacturing Practice Guide.

 

VDP – Verband Deutscher Papierfabriken

Der VDP ist der industrielle Spitzenverband der deutschen Zellstoff- und Papierindustrie und vertritt die Interessen seiner Mitglieder in Bezug auf Energie, Umwelt, Technik und Forschung auf nationaler Ebene.

 

FFI – Fachverband Faltschachtel-Industrie

Der FFI vertritt Faltschachtelproduzenten mit deutschen Standorten gegenüber der Lieferindustrie, der Politik sowie Wirtschaft und vertritt ihre Interessen auch auf internationaler Ebene.

 

CPI – UK's Confederation of Paper Industries

CPI repräsentiert die britischen Unternehmen der Papier- und Kartonindustrie. Ziele sind unter anderem die Sicherung der Energieversorgung zu konkurrenzfähigen Preisen, Ressourceneffizienz und eine nachhaltige britische Papierindustrie. Gemeinsam mit WRAP hat CPI eine Guideline für recyclinggerechte Verpackungsgestaltung veröffentlicht.

 

WRAP – Waste Resource Action Program

WRAP ist ein internationales Programm zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung bzw. einer effizienten Ressourcennutzung. Um diese Ziele zu erreichen, arbeitet WRAP gemeinsam mit Regierungen, Unternehmen und Gemeinden in den Bereichen Design, Produktion und Verkauf, Nutzung und Konsum, sowie Wiederverwendung und Recycling.

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